KANZLEI DR. GALLANDI
Schwerpunkte

1988 bis 1990 überwog das forensische Strafrecht. Der Schwerpunkt der Erledigung lag im strafprozessualen Vergleich. Ab 1990 erfolgte sukzessive eine Umstrukturierung in eine Beratungskanzlei im Spezialbereich Kapitalanlagerecht mit den Feldern Bankrecht/Kreditsicherungsrecht, Wertpapiere als Kapitalanlage, Baurecht, Maklerrecht sowie Steuerstrafrecht (incl. Problematik von Auslandsvermögen in Luxemburg, Liechtenstein etc.).

Zum Aufgabenbereich gehörte auf der Anbieterseite z.B. die Konzeption von geschlossenen Immobilienfonds und auf der Anlegerseite die Vertretung geschädigter Käufer von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Ab 1998 verschob sich das Gewicht auf die Bearbeitung geschlossener Immobilienfonds (Rechtsformen KG, GbR und OHG). Später kam die Betreuung von Investoren und Firmenkunden hinzu.

Die Mandanten sind im gesamten Bundesgebiet beheimatet, der Schwerpunkt liegt zu 90 % in beratender Tätigkeit. Forensisch wird bundesweit in sogenannten Pilotprozessen versucht, relevante offene Rechtsfragen im Kapitalanlagerecht zu klären. Der größte Erfolg war die Übernahme der Rechtsauffassungen von Dr. Gallandi zur Aufklärungspflicht bei Innenprovisionen und damit der Haftungsverschärfung durch den Bundesgerichtshof der diversen Prospektverantwortlichen (Treuhänder, Bauträger etc.) bei Immobilienkapitalanlagen.

Innerhalb der beratenden Tätigkeit bestand ein Schwerpunkt in der Analyse von Ursachen für Kreditausfälle und die Schieflage von Banken im Kreditbereich auch bei Volumina jenseits der Milliardengrenze. Das Know-How ergibt sich aus der Rechts-und Branchenkenntnis bezüglich der Banken-und Immbilienbranche der letzten 20 Jahre, umfangreichen Recherchemöglichkeiten sowie umfangreichen Dokumentationen zur Rechtprechung, zu Personen und Firmen. Hinzu treten nationale und auch internationale Geschäftsverbindungen und Kooperationen auch mit Großkanzleien, was die Tätigkeit vor Gericht bundesweit erleichtert. Im Anlegerschutzrecht wird versucht, die strukturelle Unterlegenheit der Anleger abzubauen. Weiter erfolgte die Begleitung von due diligence Verfahren.

Die Verknüpfung der langjährigen strafrechlichen Erfahrungen mit denen des Kapitalanlage-und Immobilienrechts führt zu einer eher recherchierenden und investigativen Bearbeitung gerade auch der zivilrechtlichen Fälle.

Die Philosophie der Arbeit für den Klienten kann kurzgefaßt so beschrieben werden, daß bei Offenlegung der wesentlichen Optionen und Risiken kooperativ die Bearbeitungsform gewählt wird, bei der mit einen Minumum an juristischem Aufwand der maximale Ertrag erzielt werden soll.


Mit dem Wegfall der steuerrechtlichen Voraussetzungen für die sogenannten Steuersparimmobilien entwickelt sich der Kanzleischwerpunkt seit einigen Jahren wieder in Richtung Wertpapiergeschäft, wo er zuvor (1988-1992) lag. Gemeinsam ist den Schwerpunkten im Immobilien- und Wertpapierrecht der Schwerpunkt der Prospekthaftung.